Brandschutzversicherung
Wer über eine Immobilie verfügt und diese vor Brandschäden schützen will, kann sich mit einer Brandschutzversicherung absichern. Diese ist auch unter den Bezeichnungen Feuerversicherung oder Brandversicherung bekannt. Die Versicherung kann entweder separat abgeschlossen werden oder sie ist Teil einer Gebäudeversicherung.
Der Abschluss einer Feuerversicherung war früher in vielen Regionen Pflicht. Seit 1994 zählt diese Versicherung jedoch nicht mehr als Pflichtversicherung. Trotzdem ist es vorteilhaft, wenn Sie Ihr Eigentum mithilfe einer Brandschutzversicherung schützen. Brandschäden verursachen enorme Kosten, die ohne entsprechende Versicherung, oft in den finanziellen Ruin führen.
Hier erfahren Sie, welche Faktoren bei einer Brandschutzversicherung zu beachten sind. Sie finden Antworten auf damit verbundenen Fragen und erhalten nützliche Tipps.
Fragen und Antworten (FAQ) zur Braundschutzversicherung
Eine Brandschutzversicherung ersetzt Schäden, welche durch Brände, Explosionen, Blitzschläge oder dem Anprall von Luftfahrzeugen an einem Gebäude entstehen. Die Versicherung ersetzt Schäden durch Feuer, Löschwasser, Ruß und sorgt für die Kostendeckung beim Wiederaufbau des betroffenen Gebäudes. Für private Immobilien ist die Brandschutzversicherung Teil der Gebäudeversicherung. Für gewerbliche Immobilien ist der Abschluss einer Brandversicherung ebenfalls sehr wichtig. Auch bei der Baufinanzierung muss in den meisten Fällen eine derartige Versicherung vorhanden sein. Die Versicherungssumme richtet sich dabei nach dem gleitenden Neuwert des zu versichernden Gebäudes. Der gleitende Neuwertfaktor oder Prämienfaktor wird außerdem zur Berechnung der jeweiligen Versicherungsbeiträge herangezogen.
Eine Brandschutzversicherung ist generell für jeden Immobilienbesitzer zu empfehlen. Hauseigentümer können sich über die Gebäudeversicherung absichern, doch Unternehmen müssen ihre gewerblichen Immobilien jedenfalls mit einer Brandschutzversicherung belegen. Die Schäden, die ein Brand nach sich zieht, sind nicht nur Brandschäden, sondern auch Zerstörungen durch Löschwasser, Ruß und schmelzende Kunststoffteile. Bei einem Brand kann dadurch ein enormer finanzieller Schaden entstehen, der durch den Immobilieneigentümer nicht mehr alleine abgedeckt werden kann. Ein Einfamilienhaus ist mit einer Brandschutzversicherung ebenso gesichert wie eine Gewerbeimmobilie oder ein Mehrparteienhaus. Zudem ist der Abschluss einer Brandschutzversicherung, die auch ein Bestandteil der Gebäudeversicherung sein kann, bei Inanspruchnahme von Bauförderungen notwendig.
Beim Abschluss einer derartigen Versicherung sollte man auf alle Fälle einen Blick in das Kleingedruckte werfen. Manche Schäden werden von der Feuerversicherung nicht ersetzt. Um bestimmte Schäden zu inkludieren, muss dies vertraglich mit Zusatzklauseln vereinbart werden. Zu den wesentlichen Schäden, die nicht ersetzt werden zählen: Schäden durch Hitze (ohne Feuer), indirekte Blitzschläge, grobe Fahrlässigkeit, vorsätzlich herbeigeführte Schäden.
Der Versicherungsschutz wird nur für das Gebäude gewährt, auf das die Versicherung abgeschlossen wurde. Nebengebäude oder Garagen müssen in der Police extra aufgeführt werden. Schäden am Mobiliar werden meist nicht durch die Brandschutzversicherung gedeckt. Hier empfiehlt sich der zusätzliche Abschluss einer Hausratsversicherung.
Für alle privat genutzten Eigenheime und Immobilien ist der Abschluss einer Brandschutzversicherung in Deutschland seit 1994 nicht mehr zwingend notwendig. Für Betriebe und Unternehmen ist der Abschluss einer derartigen Versicherung ebenfalls keine Pflicht, jedoch aus existenziellen Gründen immer vorteilhaft. Schließlich hängen von der Betriebsfähigkeit des Unternehmens auch die Existenzen von zahlreichen Mitarbeitern ab.
Eine Brandversicherung für Unternehmen wird freiwillig abgeschlossen. Der Umfang der Brandschutzversicherung wird dabei immer auf den jeweiligen Betrieb individuell abgestimmt. Gewerbetreibende benötigen meist mehrere betriebliche Versicherungen. Dabei kann es vorkommen, dass es zu Doppelversicherungen kommt. Dieser Umstand ist beim Abschluss einer gewerblichen Brandschutzversicherung ebenfalls zu beachten.
Für private Immobilien spielt die Brandschutzversicherung eine untergeordnete Rolle, da durch die Gebäudeversicherung bereits ein umfangreicher Versicherungsschutz besteht. Allerdings ersetzt die Gebäudeversicherung Schäden nicht in dem Ausmaß wie eine Brandschutzversicherung. Daher sollte diese Versicherung bereits beim Erwerb einer Immobilie abgeschlossen werden.
Für Gewerbebetriebe ist der Abschluss einer separaten Brandschutzversicherung schon bei der Betriebsgründung eine sinnvolle Investition. Eine Brandschutzversicherung deckt in erster Linie Schäden an der Bausubstanz von Immobilien ab sowie Schäden an Betriebsnebengebäuden, die durch Brände verursacht werden. Das Vorhandensein dieser Versicherung sollte auch bei der Betriebsübernahme kontrolliert werden. Wer selbst ein Haus baut, kann alternativ zu einer Feuerrohbauversicherung greifen.
Wird eine Immobilie veräußert, so geht der Versicherungsvertrag auf den Käufer über. Der Käufer hat jedoch ein Sonderkündigungsrecht. Er kann die Versicherung fristlos nach jeder abgelaufenen Periode kündigen. Bei einer Erbschaft ist das anders. Der Erbe der Immobilie erbt auch den Versicherungsvertrag. Ein Sonderkündigungsrecht steht ihm nicht zu. Der Versicherungsvertrag geht nach dem Tod des Versicherungsnehmers automatisch auf dessen Erben über. Dies gilt nicht nur für eine Erbschaft, sondern für alle Eigentumsübertragungen, denen eine gesetzliche Bestimmung zugrunde liegt. Eine Erbschaft wird als gesetzliche Bestimmung betrachtet. In jedem Fall sollte jedoch eine geerbte Immobilie mit einer Brandschutzversicherung ausgestattet sein.
Brände in Betrieben können kostspielig werden. Sie verursachen nicht nur unmittelbare Sachschäden, sondern sorgen auch für einen Verdienstausfall des Unternehmens. Daher ist eine industrielle Feuerversicherung auf drei Ebenen wirksam: Brandschutzversicherung für Gebäude, Gebäudeinhalte und Versicherung für Feuer- und Betriebsunterbrechungen.
Eine Brandversicherung muss alle gesetzlich vorgeschriebenen Regelungen berücksichtigen. Dazu gehören Brandschutzgesetze, Normen und Richtlinien. Ändern sich die Nutzungsarten von Betriebsgebäuden oder wird eine Brandschutzanlage außer Betrieb genommen, so sind diese Umstände dem Versicherer zu melden. Alle übrigen Bestandteile der Versicherung hängen von der Art und dem Umfang des Betriebs ab und müssen mit dem Versicherer gesondert verhandelt werden.
Der Abschluss einer Brandschutzversicherung ist für jene wichtig, die eine Immobilie neu erwerben wollen oder ein Eigenheim errichten. Für Bauherren ist der Abschluss einer sogenannten Feuerrohbauversicherung sinnvoll, da während der Bauarbeiten durchaus Brände entstehen können. Grundsätzlich lohnt sich eine Brandschutzversicherung für alle Hausbesitzer. Ein Feuer kann schnell Schäden in mehrstelliger Höhe verursachen. Aus eigener Tasche sind diese Schäden oft nicht mehr zu ersetzen. Wer beim Hausbau eine Fremdfinanzierung beansprucht, muss auf jeden Fall eine eigene Brandschutzversicherung abschließen.Der Versicherungsschutz durch eine eigene Brandversicherung ist sicherlich umfangreicher als eine allgemeine Gebäudeversicherung.
Eine Brandschutzversicherung sollte stets in schriftlicher Form gekündigt werden. Das Kündigungsschreiben kann dabei als Einschreiben an die Versicherungsgesellschaft gesandt werden. Sollte die Brandschutzversicherung Teil einer Wohngebäudeversicherung sein, so muss diese komplett gekündigt werden. Eine Teilkündigung ist nur möglich, wenn die Brandschutzversicherung als Baustein der Wohngebäudeversicherung gilt. Eine ordentliche Kündigung kann bis zu drei Monate vor dem Ende der Vertragslaufzeit erfolgen. Eine außerordentliche Kündigung im Schadensfall kann dann erfolgen, wenn die Schadensregulierung vor mindestens einem Monat erfolgt ist. Sollte die Kündigung aufgrund einer Beitragserhöhung erfolgen, so besteht in jedem Fall eine Kündigungsfrist von einem Monat.
Bei einem Wechsel der Versicherung sind einige Dinge zu beachten. Das gilt in erster Linie für die jeweiligen Kündigungsfristen. Außerdem sollten Sie die bestehende Versicherung erst dann kündigen, wenn Sie bereits eine neue Versicherung abgeschlossen haben. Dies ist notwendig, um einen lückenlosen Versicherungsschutz aufrecht zu erhalten. Sollten Sie eine Immobilie käuflich erworben haben, so können Sie vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Dieses gilt jedoch erst nach dem Eintrag in das Grundbuch und muss innerhalb von vier Wochen erfolgen. Ansonsten können Sie die Versicherung nur zum Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres kündigen.
Als Brandschutzversicherung wird eine Versicherung bezeichnet, die Schäden an einem Gebäude abdeckt, welche durch Feuer verursacht wurden. Die Brandversicherung deckt Schäden aufgrund von Bränden, Explosionen oder Blitzschlägen. Ferner sind meist auch Schäden versichert, die durch den Anprall von Luftfahrzeugen entstehen. Auch bei Brandstiftung springt die Brandschutzversicherung ein, fordert jedoch vom Täter, falls dieser gestellt wird, die angelaufenen Kosten zurück. Eine Brandschutzversicherung versichert in der Regel den gleitenden Neuwert eines Gebäudes. Zumeist besteht die Brandschutzversicherung als Baustein in einer Wohngebäudeversicherung.
In einigen Fällen kann die Versicherung die Zahlung eines Brandschadens verweigern. Diese ist insbesondere der Fall, wenn die Brandursache durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde. In den meisten Fällen werden auch sogenannte Sengschäden nicht von der Versicherung ersetzt. Sengschäden sind Schäden, welche durch indirekte Hitzeeinwirkung entstehen. Ein Sengschaden stellt keinen Brand im eigentlichen Sinne dar. Auch bei Bränden, die infolge von Naturkatastrophen auftreten, zahlt die Brandschutzversicherung in der Regel nicht. Wer sich gegen ein Feuer im Falle eines Erdbebens absichern will, muss dafür eine eigene Elementarversicherung abschließen.
Für die Versicherung ausländischer Immobilien werden in Deutschland und Österreich nur sehr wenige Versicherungen angeboten. In den meisten Fällen richten sich diese Angebote an sehr wohlhabende Personen. Bei ausländischen Immobilien handelt es sich in den häufigsten Fällen und Ferienhäuser und Ferienwohnungen, die den Großteil des Jahres leerstehen. Eine Versicherungsgesellschaft, die sich diesem Problem annimmt ist die Intasure. Sie bietet ein komplexes Versicherungspaket für die Versicherung ausländischer Immobilien nach deutschem Recht an.
Wer eine Eigentumswohnung erwirbt, wird automatisch auch Mitglied der Eigentümergemeinschaft. Diese fällt alle wichtigen Entscheidungen, welche den gesamten Wohnkomplex betreffen. Dazu gehört natürlich auch die Brandschutzversicherung. Einmal pro Jahr muss sich die Eigentümergemeinschaft offiziell versammeln, um wichtige Fragen zu beantworten. Dazu gehört auch die Frage nach dem Wechsel der Brandschutzversicherung. Laut Gesetz muss mindestens eine Feuerversicherung für das Gemeinschaftseigentum abgeschlossen werden. Dazu gehören alle Teile des Gebäudes, die gemeinsam genützt werden wie Dächer, Terrassen oder das Treppenhaus. Als Sondereigentum gelten alle Dinge, welche sich in der Eigentumswohnung selbst befinden. Erwirbt man eine Eigentumswohnung, so geht auch eine Brandschutzversicherung auf den Käufer über.
Reine Brandversicherungen werden nur noch von wenigen Versicherungsgesellschaften alleine angeboten. Stattdessen bieten die meisten Versicherer eine Gebäudeversicherung an. Diese Versicherungen decken nicht nur Schäden durch Brände ab, sondern auch Schadensfälle als Folge von Hagel, Sturm oder Frost. Auch Schäden durch Leitungswasser oder Rohrbrüche können ersetzt werden. Zumeist ist die Brandschutzversicherung ein Teil der gesamten Gebäudeversicherung. Separat abgeschlossene Brandschutzversicherungen sind in der Regel umfangreicher ausgestattet und ersetzen auch Schäden, welche durch eine Gebäudeversicherung nicht gedeckt werden. Das betrifft in erster Linie Folgekosten, welche durch die Beseitigung von Brandschäden entstehen. Auch Brände, die durch Brandstiftung ausbrechen, werden durch die Brandschutzversicherung gedeckt.
Von einer Unterversicherung spricht man, wenn die Versicherungssumme niedriger ist als der tatsächliche Neuwert einer Immobilie. Tritt ein Schadensfall ein, so kann der Versicherer die Leistungen anteilsmäßig kürzen. Heute bieten jedoch die meisten Versicherer einen sogenannten Unterversicherungsverzicht. Ist diese Klausel im Vertrag enthalten, so nimmt die Versicherung im Schadensfall von einer nachträglichen Prüfung der Versicherungssumme Abstand. Wer sich vor einer Unterversicherung schützen will, sollte deshalb auf diesen Vertragsbestandteil das Hauptaugenmerk legen.
Nach einem Brand kann der Eigentümer eines denkmalgeschützten Gebäudes von den Behörden dazu verpflichtet werden, das Gebäude nach bestimmten Richtlinien wieder aufzubauen. Versicherungstechnisch werden die denkmalgeschützten Gebäude in verschiedene Klassen und Kategorien unterteilt. Bei der Dacheindeckung unterscheidet man zur Einteilung der Richtwerte zwischen: Schieferdächer, Ziegeldächer, Betonplatten, Metalldächer und Gesandete Dachpappe.
Außerdem wird die Bewertung der denkmalgeschützten Immobilien in die Klassen A, B und C eingeteilt.
Bei Gebäuden der Kategorie A sind keine speziellen baulichen Maßnahmen beim Wiederaufbau zu treffen. Bei Gebäuden der Kategorie B sind teilweise besondere bauliche und handwerkliche Maßnahmen erforderlich. Gebäude der Kategorie C lassen sich nur mit speziellen handwerklichen und baulichen Maßnahmen wieder restaurieren.
Die Höhe der Versicherungssumme ist vom Wert des Gebäudes abhängig. Bei einem Neubau basiert die Versicherungssumme auf dem Neuwert. Bei Bestandsimmobilien wird meist der gleitende Neuwert verwendet. Bei der Berechnung der Versicherungssumme ziehen Versicherungen den Wert 1914 heran. Dieser beschreibt den Wert eines Gebäudes im Jahr 1914 und passt diesen Wert dem aktuell gültigen Baupreisindex an. Andere Faktoren sind: Nutzungsart des Gebäudes, Standort, Leistungsumfang der Brandschutzversicherung
und Zahlungsart der Prämien.
Gewerblich genutzte Immobilien werden in der Regel höher versichert als private Gebäude. Wer die Versicherungsprämien einmal jährlich einzahlt, spart damit im Vergleich zur monatlichen Prämienzahlung Geld.
Eine Brandschutzversicherung deckt in erster Linie alle mit einem Feuer verbundenen Schäden ab. Dazu gehören: Reparaturkosten nach einem Brand, durch Löschwasser und Ruß verursachte Schäden, Kosten für einen Abriss und Wiederaufbau.
Daneben kann eine Brandschutzversicherung auch Zusatzoptionen bieten, welche andere Schäden durch Brandeinwirkung ersetzt. Die Brandschutzversicherung springt auch dann ein, wenn ein Feuer durch Brandstiftung ausgelöst wird. Allerdings nimmt die Versicherung den Täter in Regress. Das heißt, sie fordert von ihm die Kosten ein. Außerdem werden durch die Versicherung auch alle Kosten übernommen, die mit dem Feuerwehreinsatz in Zusammenhang stehen.
Brände, die aus grober Fahrlässigkeit entstehen werden durch die meisten Versicherungen nicht oder nicht in vollem Umfang abgedeckt. Zur groben Fahrlässigkeit zählen dabei bestimmte Handlungen oder Unterlassungen, die zur Vermeidung eines Brandes beigetragen hätten. Die Ermittlung einer groben Fahrlässigkeit ist unter Umständen nur sehr schwer nachweisbar. Sie wird im Einzelfall von Sachverständigen entschieden. Bei einem Brand können beispielsweise folgende Faktoren als grob fahrlässig betrachtet werden: Unbeaufsichtigte Feuerstellen, einschlafen mit brennender Zigarette, vergessene brennende Kerzen, Grillen unter einem Holzdach.
Die grobe Fahrlässigkeit ist von der leichten Fahrlässigkeit zu unterscheiden. Das Vorliegen einer groben Fahrlässigkeit wird oft erst bei Gericht geklärt.
Bei jedem Schadensfall gilt es, zuerst alle Maßnahmen zu ergreifen, um den Schaden so gering wie möglich zu halten. Im Brandfall gelten Alarmieren, Retten, Löschen! Wenn möglich sollte man Fotos der Brandschäden machen. Danach listet man alle beschädigten oder durch das Feuer vernichteten Dinge auf. Bis zur Schadenserledigung sollte man beschädigtes Inventar aufbewahren. Auf alle Fälle sollte die Versicherung umgehend vom Brandschaden verständigt werden. Eine Schadensmeldung an die Versicherung muss in jedem Fall folgende Punkte enthalten: Name und Adresse, Versicherungsnummer, Zeit und Ort des Schadens, Beschreibung des Schadensablaufs, Fotos vom Schaden.
Die Schadensmeldung sollte so umfassend und rasch wie möglich erfolgen.