Brandschutzversicherung steuerlich absetzen
Für Eigentümer privater Immobilien ist die Brandschutzversicherung jedenfalls nicht steuerlich absetzbar. Anders verhält es sich bei Selbstständigen und Gewerbetreibenden, da hier die Prämien als Werbungskosten oder Betriebsausgaben gehandhabt werden. Das ist beispielsweise bei der Vermietung von Wohngebäuden der Fall. Auch Selbstständige und Gewerbetreibende können die Kosten für die Versicherung als Betriebsausgaben geltend machen. Dazu ist lediglich die Einreichung des Versicherungsscheins beim Finanzamt notwendig.