Sonderkündigungsrecht

Sonderkündigungsrecht

Ein Sonderkündigungsrecht besteht für eine Brandschutzversicherung nur in bestimmten Fällen. Diese sind:

  • Veräußerung der Immobilie Wird eine Immobilie verkauft, so geht der Versicherungsvertrag auf den Käufer über. Dieser hat dann das Recht, die Versicherung innerhalb eines Monats nach dem Eintrag in das Grundbuch zu kündigen.
  • Schadensfall nach Schadenseintritt kann die Versicherung ebenfalls nach vier Wochen beidseitig gekündigt werden.
  • Ein Sonderkündigungsrecht liegt auch dann vor, wenn die Versicherungsbeiträge vom Versicherer erhöht werden, ohne dass dies im Vertrag vereinbart wurde.

Bei einer Sonderkündigung kann die Versicherung jedoch die Prämien fordern, die bis zum Ende des Jahres fällig geworden wären.